1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen über unsere Lieferungen und Leistungen sind Bestandteil der abzuschließenden
Einzelverträge. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsverbindungen sind nur verbindlich, wenn Sie vom
Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
2. Angebote
Angebote sind freibleibend. Die Angebote erfolgen auf Grund der zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen -
Zeichnungen, Maßangaben etc. - ändern sich die Kalkulationsunterlagen oder deren Voraussetzungen, so
ändern sich auch die Angebotspreise. An die angebotenen Preise und die im Angebot genannten Lieferfristen
halten wir uns bis zu 14 Tagen nach Abgabe des Angebotes. Ferner gelten bei Übernahme, Ausführung und
Abrechung von Aufträgen die zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Bestimmungen der V.O.B.
3. Preise
Die Preisfestsetzung erfolgt auf Grund der endgültigen und vollständigen Unterlagen, Zeichnungen und
Maßangaben. Werden später Änderungen der Angebotsgrundlagen erwünscht oder notwendig oder
ändern sich notwendige Maße, Anzahl oder Gewicht, so behalten wir uns eine entsprechende Änderung
des Preises vor. Es sind stets die Einzelpreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben
ist. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO.
4. Verpackung
Das Verpackungsmaterial wird in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme erfolgt nicht.
5. Versand
Grundsätzlich gilt verladen als übernommen. Der Versand erfolgt in jedem Fall auch bei frachtfreier
Lieferung auf Gefahr des Empfängers. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden
ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstandenen Kosten in
Rechnung gestellt. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen
Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener
verlängerter Frist zu beliefern.
6. Gefahrenübernahme und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch
dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anfuhr
und Aufstellung, übernommen hat.
7. Gewährleistung und Haftung
Einwendungen gegen die Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung haben, sofern es sich nicht um verborgene
Mängel handelt, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen. Alle Mängelrügen
müssen schriftlich angezeigt werden. Das Recht zur Beanstandung erlischt bei Weiterverarbeitung oder Einbau.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, kann der Verkäufer zwischen
Ersatzlieferung und Nachbesserung frei wählen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Weitere
Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere übernimmt der Verkäufer
keinerlei Haftung für Folgeschäden des Käufers. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
innerhalb angemessener Frist steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Der Schadensersatzanspruch
wegen Nichterfüllung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate.
8. Muster, Farben, Materialbeschaffenheit
Natursteine können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden. Daher kann
eine Gewähr für vollkommene Übereinstimmung von Muster und Ware nicht übernommen werden.
Kleine Abweichungen und so genannte Schönheitsfehler, die in der Natur des Gesteins liegen, sowie
geringfügige Maßabweichungen, welche genaues Passen und ein richtiges Verhältnis nicht
stören, bleiben vorbehalten. Fachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen loser Adern oder
Stiche und deren Wiederzusammensetzung sind nicht nur unvermeidlich, sondern auch ein wesentliches
Erfordernis der Bearbeitung. Sie berechtigen in keinem Fall zu Beanstandungen oder Mängelrügen.
Hinsichtlich Dicke ist zu dem vorgeschriebenen Maß eine Toleranz von + oder - 3 mm zu gewähren.
Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen und Flecken sind natürliche Eigenschaften des
Natursteines und bilden keinen Anlass zu Beanstandungen.
9. Maßberechnung und Teilung
Werkstücke als Einzelstücke unter 0,25 m² Flächeninhalt werden mit 0,25 m², unter 20 cm
mit 20 cm Breite berechnet, was auch ohne besondere Abmachung als vereinbart gilt. Für Verkleidungsplatten,
die als Maßplatten hergestellt werden, gilt ebenfalls die Einzelstückberechnung. Werden Stufen oder
Fensterbänke geteilt geliefert, so berechtigt dies nicht zu Beanstandungen oder zur Verweigerung der Abnahme.
10. Zahlungen
Grundsätzlich sind vor Lieferung feste Vereinbarungen über die Zahlungsweise zu treffen. Ist
einzelvertraglich nichts vereinbart, so sind die Zahlungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zu leisten. Bei Überschreitungen können die banküblichen Zinsen in Anrechnung gebracht
werden. Im Bedarffall können Anzahlungen und auch Abschlagszahlungen erhoben werden. Bei
Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug oder Scheckprotest, ist der
Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offen stehenden -
auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zustellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb 8 Tagen nach
Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen bleiben bis zum Eingang der Zahlungen bzw. Einlösung gegebener Schecks oder Wechsel Eigentum
des Lieferers. Der Besteller verpflichtet sich, von einer Pfändung der Ware oder anderen Zugriffen Dritter auf
die Ware dem Lieferer unverzüglich Mitteilung zu machen. Entsteht dem Lieferer infolge unterbliebener Mitteilung
ein Schaden, so haftet hierfür der Besteller. Werden von uns gelieferte Waren bzw. erbrachte Leistungen
Bestandteil eines Gebäudes, das einem Dritten gehört, so tritt der Besteller (Auftraggeber), ohne dass
es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf, die aus der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung
oder Verbindung der Ware entstehenden gesetzlichen Forderungen in Höhe unserer Forderungen an uns ab.
12. Urheberrechte
Unsere Zeichnungen, Muster, Werbedrucke sowie die von uns gefertigten Kalkulationsunterlagen dürfen weder
nachgebildet noch Dritten zugänglich gemacht werden.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Herschbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus der Geschäftsbeziehung ist Montabaur.
14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen. Lieferungs- und Verkaufsbedingungen der Firma ZIMMER Natursteine.